In der dritten und letzten YouTube-Ringvorlesung des Fachbereichs Journalismus und Kommunikation der HMKW Köln ging es um die deutsche Creator-Szene und weit verbreitete Medienrechtsirrtümer.
YouTube ist erwachsen geworden – zumindest, was Alter und Grad der Professionalisierung unter den YouTubern angeht: die Profis unter den deutschen Creators sind durchschnittlich Mitte 20, viele Nutzer/innen älter. Wer einen professionellen Channel betreibt, tut dies als Vollzeit-Job, ist in einem sogenannten Multichannel-Network organisiert und verfügt über das nötige technische Know-how und Equipment. Die meiste Arbeitszeit fließt in die Video-Nachbearbeitung. Hauptmotivation für deutsche YouTuber/innen sind Spaß, Kreativität und ein ausgeprägtes Mitteilungsbedürfnis. Wirtschaftliche Ziele stehen eher im Hintergrund. So erklärt es sich auch, dass viele YouTuber/innen (noch) auf eigene Kosten produzieren.
Diese und weitere spannende Fakten präsentierte Prof. Dr. Christian Zabel von der TH Köln, der im Auftrag der größten Filmförderungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen, der Film- und Medienstiftung NRW, eine große Befragung unter deutschen YouTuber/innen durchgeführt hat. Vor allem für die anwesenden Studierenden des B.A. Journalismus und Unternehmenskommunikation relevant: YouTuber haben andere Prinzipien als Journalisten. Die größten Diskrepanzen gibt es bei den Aussagen „Ich möchte das Publikum möglichst neutral und präzise informieren“, „Ich möchte komplexe Sachverhalte erklären und vermitteln“ sowie „Ich möchte Kritik an Missständen üben“, denen der überwiegende Teil der befragten Journalisten zustimmte, während weniger als die Hälfte der Creators diese Ziele hat.
Mit welchen rechtlichen Fragen sich YouTuber/innen bei ihrer Videoproduktion auseinandersetzen müssen, zeigte Anwalt Christian Solmecke auf. Der Medienrechtsexperte betreibt zusammen mit seiner Kanzlei den europaweit größten YouTube-Channel zu juristischen Themen. Dank des vielgefragten Videocontents hat sich das Portal zu einem wichtigen Marketingkanal für die Geschäftsanbahnung entwickelt, während die Monetarisierung über Klicks keine Rolle spielt. Solmecke machte klar, dass der Weg für YouTuber/innen, die über Reichweite Geld verdienen wollen, steinig ist.
Die anschließende Fragerunde drehte sich vor allem um medienrechtliche Fragestellungen: welche Musik darf in welcher Form auf YouTube verwendet werden, wann müssen Produktdarstellungen als Werbung gekennzeichnet werden, welche Rolle spielt das Recht am eigenen Bild? Fragen, die den Studierenden in ihrem Berufsleben noch viele Male begegnen dürften, egal, ob sie als Journalist/in, PR-Referent/in oder YouTuber/in und Blogger/in aktiv werden.
Weitere Meldungen zur Vorlesungsreihe des Fachbereichsleiters Prof. Dr. Hektor Haarkötter und der wissenschaftlichen Mitarbeiterin Johanna Wergen unter den untenstehenden Links.